1. Fehlen / Versäumen einer Prüfung:
Erscheint ein Prüfling nicht zur Prüfung gilt folgendes Verfahren:
Es besteht in allen Fällen Attestpflicht:
2. zu spätes Erscheinen zur Prüfung:
a) Schriftliche / praktische Prüfungen:
Kommt ein Schüler (unabhängig ob eigener oder externer) zu spät, so läuft seine Prüfungszeit bereits, entsprechend der regulären Prüfungszeit. Er hat also effektiv um genau die Zeitspanne weniger Zeit zur Verfügung, die er zu spät gekommen ist. Abgabe der Arbeit erfolgt zur gleichen Uhrzeit, wie die anderen Teilnehmer abgeben müssen.
b) Mündliche Prüfungen / Projekt-Präsentation:
Die zuvor am Brett ausgehängte Prüfungszeit ist verbindlich. Kommt ein Schüler (unabhängig ob eigener oder externer) zu spät, so läuft seine Prüfungszeit bereits, entsprechend dieses Zeitintervalls. Er hat also effektiv um genau die Zeitspanne weniger Zeit zur Verfügung, die er zu spät gekommen ist. Erscheint er innerhalb seines „Zeitfensters“ nicht, so gilt die Prüfung als abgelegt mit Note 6.